Kanzlei-Newsletter Juni 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Sommer ist da, und mit ihm viele spannende Themen rund um das Steuerwesen. In unserem Sommer-Newsletter möchten wir Ihnen aktuelle Informationen, wichtige Änderungen und nützliche Tipps zu steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten in aller Kürze präsentieren.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und einen sonnigen Sommer!

Mit besten Grüßen

PhDr. UWE H. VOLKMANN • JAN HOFMANN • JENNY RÖSSLE
Diplom-Finanzwirte und Steuerberater

 

1

Steuererklärung für 2023

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2023 endet am 31. Juli 2024 für Steuerzahler ohne Steuerberater. Mandanten, die unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, profitieren von einer verlängerten Frist bis 31.05.2025. Dennoch möchten wir sie bitten, uns frühzeitig (bestenfalls bis 30.09.2024) alle relevanten Unterlagen zusammenzustellen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Benötigen Sie Hilfe bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen geben Sie uns bitte Bescheid.

2

E-Rechnung

Ab dem 01. Januar 2025 wird der Empfang und Versand von E-Rechnungen für Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Für die Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen gelten Übergangsregelungen bis zum 31.12.2027. Die Umstellung auf die E-Rechnung betrifft im Inland ansässige Unternehmen, die steuerpflichtige sowie nach § 4 Nr. 1 bis 7 UStG steuerfreie B2B-Leistungen und inländische § 13b UStG-Umsätze erbringen oder in Anspruch nehmen. Auch Leistungen von Kleinunternehmern können betroffen sein. Um E-Rechnungen empfangen und erstellen zu können, müssen in Ihrem Unternehmen wahrscheinlich neue Software-Lösungen und auch die damit verbundenen Prozesse eingerichtet werden. Ein detaillierteres Informationsschreiben zum Thema E- Rechnung erhalten Sie von uns in den nächsten Monaten. Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig Kontakt zu Ihrem Softwareanbieter aufzunehmen, um einen reibungslosen Prozess zu gewährleisten.

3

EZB senkt Leitzins – Auswirkungen auf Verbraucherzinsen

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat eine Kurswende beschlossen: Zum ersten Mal seit rund fünf Jahren senkt die EZB die Zinsen. Der Leitzins wird um 0,25 Prozentpunkte nach unten gesetzt, auf 4,25 Prozent. Auch der für den Finanzmarkt maßgebliche Einlagensatz geht im selben Maß nach unten, auf neu 3,75 Prozent.
Das bedeutet: Für Banken wird es günstiger, sich mit frischem Geld zu versorgen,  Tagesgeld- und Festgeldzinsen könnten daher jedoch wieder sinken.

Sollten Sie daher über die Anschaffung eine Immobilie nachdenken, kommen Sie gerne hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen auf Ihren Cashflow auf uns zu.  
Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang auch frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen, sollten Sie dieVeräußerung von Immobilien in Betracht ziehen, um Sie hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen zu privaten Veräußerungsgeschäften beraten zu können.

4

Energiesteuern und Klimapolitik

Mit der zunehmenden Bedeutung der Klimapolitik gibt es Änderungen bei Energiesteuern und Subventionen für umweltfreundliche Investitionen. Wir beraten Sie gerne zu Steuererleichterungen sollten Sie die Anschaffungenergieeffizienter Maßnahmen, wie z.B. Wärmedämmung, Wäremepumpen o.ä. planen.  
Bitte prüfen Sie vorranging, ob ggf.  Kfw- oder BAFA Förderungen für Sie in Betracht kommen, diese können häufig noch günstiger für Sie sein. Sofern Sie dafür Förderungen erhalten, schließt dies eine Steuerermäßigung aus.

5

Blockchain – Besteuerung von Kryptowährungen

Der Markt der digitalen Zahlungsmittel wächst stark, wenn auch mit teils großen Schwankungen. Auch die Politik und die Finanzverwaltung haben die digitalen Währungen in den Blick genommen.
Unternehmen, die Kryptowährungen nutzen und damit arbeiten, müssen vor allem mögliche ertrag- und umsatzsteuerliche Folgen beachten.
Zur Umsatzsteuer hat sich das Bundesfinanzministerium (BMF) im Jahr 2018 geäußert (Schreiben vom 27.02.2018). Hiernach werden – im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs – Kryptowährungen umsatzsteuerlich konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt, soweit sie als reines Zahlungsmittel dienen.
Die ertragsteuerliche Einordnung hingegen war bisher sehr umstritten. Mit BFH-Entscheidung vom 14. Februar 2023 wurde die ertragsteuerrechtliche Behandlung im Privatvermögen (Rz. 53 ff.) nunmehr höchstrichterlich bestätigt.

6

Elterngeld 

Für Geburten ab dem 1.4.2024 gelten neue Regelungen beim Elterngeld. Die Bundesregierung hat hierzu weitere Informationen veröffentlicht.
Hintergrund: U.a. wurde die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, ab dem 1.4.2024 auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und für Geburten ab dem 1.4.2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgelegt. Diese Regelung gilt für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen.
Weitere Informationen zum neuen Elterngeld hat auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Homepage veröffentlicht.

7

Erbschaft- und Schenkungssteuer

Änderungen in der Bewertung von Immobilien und Unternehmen könnten Auswirkungen auf die Erbschaft- und Schenkungssteuer haben. Wenn Sie größere Vermögensübertragungen planen, ist es wichtig, sich rechtzeitig beraten zu lassen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Bevor Sie einen Notartermin vereinbaren, empfehlen wir Ihnen dringend sich vorab bzgl. eventueller steuerrechtlicher Auswirkungen von uns beraten zu lassen.

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